In der Geschäftspraxis gibt es viele Fälle, in denen Unternehmer aus verschiedenen Gründen ihre Tätigkeit einstellen (meistens im Ruhestand) und möchten, dass eine andere Person ihre Tätigkeit fortsetzt (ihre Kinder, Ehepartner, Bruder, Enkel oder eine andere Person). Die Übertragung eines Unternehmens auf einen Akquisition Unternehmer (Familienmitglied) ist laut AktG geregelt. Ein Unternehmer kann ein Unternehmen an eine andere natürliche Person übertragen. Mit der Übertragung auf einen Akquisition Unternehmer werden sowohl das Geschäft als auch alle Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Geschäft übertragen, was bedeutet, dass der Akquisition Unternehmer als universeller Rechtsnachfolger aller Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit dem übertragenen Geschäft eingeht.
Wir stehen auch vor einer Reihe von Dilemmas hinsichtlich der Besteuerung der Unternehmensübertragung und der möglichen Zahlung der, in der Vergangenheit, erzielten Gewinne. In diesen Fragen ist es von entscheidender Bedeutung, dass die vor der Übertragung einzuhaltenden Verfahren rechtzeitig und korrekt durchgeführt werden. Nur so kommt die Übertragung des Unternehmens oder des Gewinns allen Teilnehmern an solchen Verfahren zugute.
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